Rechtsprechung
LG Wuppertal, 31.05.2017 - 17 O 30/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatz des Vermögensschadens wegen Eigentumsverletzung aufgrund eines Streifschadens an der linken Fahrseite eines Mietwagens hinsichtlich Haftungsfreistellung wegen Obliegenheitsverletzung
- RA Kotz
Autovermietung:- Einschränkung Haftungsfreistellung bei Obliegenheitsverstoß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 31.05.2017 - 17 O 30/17
- OLG Düsseldorf - 24 U 103/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.06.2009 - XII ZR 19/08
Unangemessene Benachteiligung des Mieters eines Kraftfahrzeugs aufgrund des in …
Auszug aus LG Wuppertal, 31.05.2017 - 17 O 30/17
Die in lit. G Nr. 1 der AVB sowohl den Mieter als auch den Fahrer treffende Obliegenheit, im Falle eines Unfalles die Polizei zu verständigen, ist auch wirksam im Sinne des § 307 BGB (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 10.06.2009 - XII ZR 19/08;… BGH, Urt. v. 14.3. 2012 - XII ZR 44/10).Auf Rechtsfolgenseite ist daher entsprechend der Regelung des § 28 Abs. 2 und 3 VVG erforderlich, dass eine Obliegenheitsverletzung nicht uneingeschränkt zum Wegfall der Haftungsfreistellung führt, sondern sowohl von der Intensität des Verschuldens als auch von der Relevanz für die Gefährdung der Interessen des Versicherers abhängt (…BGH, Urt. v. 14.3. 2012 - XII ZR 44/10; BGH, Versäumnisurteil vom 10.6.2009 - XII ZR 19/08).
Es kann auch nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass im Falle der Benachrichtigung der Polizei die notwendigen Feststellungen unterblieben wären, weil die Polizei nicht am Unfallort erschienen wäre (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.06.2015 - 2 U 73/14; BGH, Versäumnisurteil vom 10.06.2009 - XII ZR 19/08).
Der Vermieter hat daher ein besonderes Interesse daran, dass die Entscheidung, ob eine polizeiliche Unfallaufnahme durchgeführt wird, von der Polizei selbst und nicht vom Mieter getroffen wird (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 10.06.2009 - XII ZR 19/08).
- OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 14 U 208/14
Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verstoßes gegen die …
Auszug aus LG Wuppertal, 31.05.2017 - 17 O 30/17
Denn durch die Obliegenheitsverletzung verhinderte der Beklagte, dass die Klägerin objektive Feststellungen zum Fahrer und zur Fahrtüchtigkeit treffen kann (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.04.2015 - 14 U 208/14).Zum anderen kann eine Zeugenaussage Feststellungen zur tatsächlichen Fahrtüchtigkeit oder einer alkoholischen Beeinflussung des Beklagten nicht mit der gleichen Sicherheit und Eindeutigkeit zulassen wie eine direkt nach dem Unfall durchgeführte Blutprobe (vgl.: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.04.2015 - 14 U 208/14; KG Berlin, Urteil vom 27.08.2010 - 6 U 66/10).
- BGH, 14.03.2012 - XII ZR 44/10
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeugmietvertrags: Wegfall der …
Auszug aus LG Wuppertal, 31.05.2017 - 17 O 30/17
Die in lit. G Nr. 1 der AVB sowohl den Mieter als auch den Fahrer treffende Obliegenheit, im Falle eines Unfalles die Polizei zu verständigen, ist auch wirksam im Sinne des § 307 BGB (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 10.06.2009 - XII ZR 19/08; BGH, Urt. v. 14.3. 2012 - XII ZR 44/10).Auf Rechtsfolgenseite ist daher entsprechend der Regelung des § 28 Abs. 2 und 3 VVG erforderlich, dass eine Obliegenheitsverletzung nicht uneingeschränkt zum Wegfall der Haftungsfreistellung führt, sondern sowohl von der Intensität des Verschuldens als auch von der Relevanz für die Gefährdung der Interessen des Versicherers abhängt (BGH, Urt. v. 14.3. 2012 - XII ZR 44/10; BGH, Versäumnisurteil vom 10.6.2009 - XII ZR 19/08).
- OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens: Wirksamkeit …
Auszug aus LG Wuppertal, 31.05.2017 - 17 O 30/17
Es kann auch nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass im Falle der Benachrichtigung der Polizei die notwendigen Feststellungen unterblieben wären, weil die Polizei nicht am Unfallort erschienen wäre (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.06.2015 - 2 U 73/14; BGH, Versäumnisurteil vom 10.06.2009 - XII ZR 19/08). - KG, 27.08.2010 - 6 U 66/10
Kfz-Vollkaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei vorsätzlicher …
Auszug aus LG Wuppertal, 31.05.2017 - 17 O 30/17
Zum anderen kann eine Zeugenaussage Feststellungen zur tatsächlichen Fahrtüchtigkeit oder einer alkoholischen Beeinflussung des Beklagten nicht mit der gleichen Sicherheit und Eindeutigkeit zulassen wie eine direkt nach dem Unfall durchgeführte Blutprobe (vgl.: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.04.2015 - 14 U 208/14; KG Berlin, Urteil vom 27.08.2010 - 6 U 66/10). - OLG Köln, 09.01.2017 - 15 W 81/16
Auszug aus LG Wuppertal, 31.05.2017 - 17 O 30/17
Vor diesem Hintergrund bestehen hinsichtlich der angenommenen Quote von 70 % keine Bedenken (vgl. auch: KG Berlin, Beschluss vom 28.11.2016 - 25 U 99/16; OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2017 - 15 W 81/16). - KG, 28.11.2016 - 25 U 99/16
Verkehrsunfall mit einem Mietwagen: Mithaftung des Mieters bei …
Auszug aus LG Wuppertal, 31.05.2017 - 17 O 30/17
Vor diesem Hintergrund bestehen hinsichtlich der angenommenen Quote von 70 % keine Bedenken (vgl. auch: KG Berlin, Beschluss vom 28.11.2016 - 25 U 99/16; OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2017 - 15 W 81/16). - OLG Düsseldorf, 18.11.2008 - 24 U 131/08
Haftung des Mieters eines PKW für einen Rotlichtverstoß des Fahrers
Auszug aus LG Wuppertal, 31.05.2017 - 17 O 30/17
Als berechtigter Fahrer ist der Beklagte in die von der Mieterin des Fahrzeugs vereinbarte Haftungsbefreiung einbezogen, weil die Klägerin die Mieterin nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung freistellen muss, mithin auch den berechtigten Fahrer im Sinne der für diese Versicherung üblichen Versicherungsbedingungen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2008 - 24 U 131/08;… Grüneberg , in: Palandt, 76. Aufl. 2017, § 276 Rn. 42).
- OLG Brandenburg, 30.04.2019 - 11 U 157/18
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall mit einem Mietwagen
Dahinstehen mag, ob sich der Beklagte zu 2) des unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Sinne des § 142 StGB schuldig gemacht hat; jedenfalls war das Verhalten der Berufungsführer in einem Maße verantwortungslos, das eine Haftungsquote von 70 % rechtfertigt (zur Quote bei Verletzung der sog. Polizei-Klausel vgl. u.a. KG, Beschl. v. 28.11.2016 - 25 U 99/16, Kopie Anl. K9/GA I 134 f.; OLG Köln, Beschl. v. 09.01.2017 - 15 W 81/16, Kopie Anl. K10/GA I 136 f.; LG Wuppertal, Urt. v. 31.05.2017 - 17 O 30/17, juris = BeckRS 2017, 150031).